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   OVG Hamburg, 08.12.1999 - Bf V 20/93   

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OVG Hamburg, 08.12.1999 - Bf V 20/93 (https://dejure.org/1999,42845)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08.12.1999 - Bf V 20/93 (https://dejure.org/1999,42845)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08. Dezember 1999 - Bf V 20/93 (https://dejure.org/1999,42845)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.12.1999 - Bf V 20/93
    Im Verfahren gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO kann nur eine Beseitigung von Folgen verlangt werden, die unmittelbar auf dem rechtswidrigen Vollzug einer Amtshandlung beruhen (wie BVerwG, Urteil v. 19.7.1984, NJW 1985, S. 817).Zum materiellrechtlichen Umfang eines Folgenbeseitigungsanspruchs; hier (Verneinung eines Anspruchs) auf ausdrücklichen Widerruf von Auskünften gegenüber Dritten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2002 - L 5 V 15/01
    Nach erfolglosem Neufeststellungsantrag (Bescheid vom 11. Juni 1991/Widerspruchsbescheid vom 24. Februar 1993, Teil-Abhilfebescheid vom 8. März 1993; klagabweisendes Urteil des Sozialgerichts (SG) Braunschweig vom 21. März 1995 (S 12 V 20/93), bestätigt durch Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen vom 9. November 1995 (L 9 V 42/95)), zu dessen Beurteilung Untersuchungsgutachten des Orthopäden Prof. Dr. G. vom 5. März 1992 sowie - im Verlauf des Rechtsstreits - des Orthopäden Dr. H. vom 26. Oktober 1994 eingeholt worden waren, stellte der Kläger am 5. Juni 1997 einen weiteren Neufeststellungsantrag.

    Neben den Gerichtsakten beider Rechtszüge haben die den Kläger betreffenden Beschädigtenakten (Az.: M.) des VA Braunschweig sowie die Schwerbehindertenakten (Az.: N.) und die Akte S 12 V 20/93 SG Braunschweig = L 9 V 42/95 LSG Niedersachsen vorgelegen und sind Gegenstand der Entscheidung gewesen.

  • FG Münster, 15.11.2000 - 4 V 1612/00

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verlust-VerrechnungsBeschränkung des § 2

    Aus diesem Grunde darf die Aussetzung der Vollziehung auch nicht davon abhängig gemacht werden, ob die verfassungsrechtlichen Bedenken voraussichtlich zu einer Nichtigkeitserklärung der Norm führen - das hätte die Unanwendbarkeit von Beginn an zur Folge oder zu einer bloßen Unvereinbarkeit - damit wäre nur eine zukünftige Nichtanwendung der Regelung verbunden, die - nach einem Teil der Meinung in der Rechtsprechung und Literatur - auch eine Aussetzung der Vollziehung für den streitigen (vergangenen) Zeitraum ausschließen soll (so z.B. Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. April 1994, 6 V 20/93, EFG 1994, 1031 und Spindler, "vorläufiger finanzgerichtlicher Rechtsschutz bei behaupteter Verfassungswidrigkeit von Steuergesetzen", Der Betrieb 1989, 596, 598).
  • FG München, 19.08.2003 - 13 V 2587/03

    Veränderte Umstände iS des § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO; Aufhebung der Vollziehung in

    Beschluss vom 22.04.1994 6 V 20/93, EFG 1994, 1031, EFG 1994, 1031 zum Ausschluss der Aussetzung der Vollziehung bei Prognostizierung einer nur in die Zukunft wirkenden Unvereinbarkeitserklärung).
  • FG München, 26.10.2000 - 10 V 388/00

    Keine Anwendung des § 160 AO 1977 bei bloßer Weiterleitung von

    Denn auch durch den Widerruf bringt das FA zum Ausdruck, dass es an der Aussetzung der Vollziehung nicht mehr festhält, also den Antrag ab dem Zeitpunkt des Widerrufs ablehnt (vgl. FG Baden-Württemberg v. 22.4.1994 6 V 20/93, EFG 1994, 1031).
  • FG Baden-Württemberg, 23.02.1995 - 3 K 53/93

    Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung ; Gerwerbliche Einkünfte bei Verpachtung

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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 22.04.1994 - 6 V 20/93   

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https://dejure.org/1994,36464
FG Baden-Württemberg, 22.04.1994 - 6 V 20/93 (https://dejure.org/1994,36464)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.04.1994 - 6 V 20/93 (https://dejure.org/1994,36464)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. April 1994 - 6 V 20/93 (https://dejure.org/1994,36464)
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Papierfundstellen

  • EFG 1994, 1031
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Münster, 15.11.2000 - 4 V 1612/00

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verlust-VerrechnungsBeschränkung des § 2

    Aus diesem Grunde darf die Aussetzung der Vollziehung auch nicht davon abhängig gemacht werden, ob die verfassungsrechtlichen Bedenken voraussichtlich zu einer Nichtigkeitserklärung der Norm führen - das hätte die Unanwendbarkeit von Beginn an zur Folge oder zu einer bloßen Unvereinbarkeit - damit wäre nur eine zukünftige Nichtanwendung der Regelung verbunden, die - nach einem Teil der Meinung in der Rechtsprechung und Literatur - auch eine Aussetzung der Vollziehung für den streitigen (vergangenen) Zeitraum ausschließen soll (so z.B. Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. April 1994, 6 V 20/93, EFG 1994, 1031 und Spindler, "vorläufiger finanzgerichtlicher Rechtsschutz bei behaupteter Verfassungswidrigkeit von Steuergesetzen", Der Betrieb 1989, 596, 598).
  • FG München, 19.08.2003 - 13 V 2587/03

    Veränderte Umstände iS des § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO; Aufhebung der Vollziehung in

    Beschluss vom 22.04.1994 6 V 20/93, EFG 1994, 1031, EFG 1994, 1031 zum Ausschluss der Aussetzung der Vollziehung bei Prognostizierung einer nur in die Zukunft wirkenden Unvereinbarkeitserklärung).
  • FG München, 26.10.2000 - 10 V 388/00

    Keine Anwendung des § 160 AO 1977 bei bloßer Weiterleitung von

    Denn auch durch den Widerruf bringt das FA zum Ausdruck, dass es an der Aussetzung der Vollziehung nicht mehr festhält, also den Antrag ab dem Zeitpunkt des Widerrufs ablehnt (vgl. FG Baden-Württemberg v. 22.4.1994 6 V 20/93, EFG 1994, 1031).
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